Medikamenten-Nachbestellung per eRezept
Sie benötigen ein neues Rezept für Ihr Medikament? Mit unserem digitalen eRezept-Service gestalten wir die Nachbestellung für Sie so einfach wie möglich. Voraussetzung ist das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte im aktuellen Quartal.
So funktioniert die Nachbestellung:
1. Termin zum Karteneinlesen buchen
Nutzen Sie unser Online-Terminbuchungssystem für einen Termin zum Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Bei der Buchung können Sie bereits angeben, welches Medikament Sie nachbestellen möchten. So können wir Ihr Anliegen optimal vorbereiten.
2. Karte einlesen
Bringen Sie zum vereinbarten Termin Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Das Einlesen an unserem eRezept-Terminal dauert nur wenige Augenblicke.
3. eRezept erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erstellen wir Ihr eRezept. Sie erhalten es am nächsten Werktag digital und können es dann in jeder Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Wichtige Hinweise
Eine Nachbestellung per eRezept ist nur möglich, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte im laufenden Quartal bei uns eingelesen wurde. Diese gesetzliche Vorgabe dient der korrekten Abrechnung und Ihrer Sicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Warum muss meine Karte in jedem Quartal neu eingelesen werden?
Das quartalsweise Einlesen ist eine gesetzliche Anforderung. Sie stellt sicher, dass Sie als Patient bei uns in aktiver Behandlung sind und wir Ihre Medikation optimal überwachen können.
Was passiert, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?
Sie können Ihren Termin bequem verschieben und absagen. Nach Terminbuchung erhalten Sie einen Link dazu. Ohne das Einlesen der Karte im aktuellen Quartal können wir leider kein eRezept ausstellen.
Wie lange ist das eRezept gültig?
Ein eRezept besitzt die gleiche Gültigkeit wie ein klassisches Papierrezept - in der Regel 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum.
Bei Fragen zur eRezept-Nachbestellung oder Problemen bei der Terminbuchung erreichen Sie uns per E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.